Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2023, 06:57 Uhr
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Aktive Verfahren des Typs Bezirksplan und Senatsplan sind mit der Funktion des „Monitorings“ ausgestattet. Entsprechend den Vorgaben des Senats unterliegen Wohnungsbaupläne als auch Baupläne mit gewerblicher Nutzung ab einer bestimmten Anzahl von Gewerbeflächen oder Wohnflächen dem Monitoring.
- Das Monitoring ist generell aktiviert. Es besteht die Option, ein Monitoring zu deaktivieren und dazu einen Grund anzugeben.
- Termine, die für das Monitoring durch den Senat relevant sind, sind bereits in der Anwendung vermerkt.
- Sollte sich ein Termin um mehr als drei Monate von der ursprünglichen Planung verzögern, weist die Anwendung automatisch darauf hin.
- In diesem Fall werden Sie gebeten, einen Grund für die Verzögerung zu vermerken.
- Sobald diese Verzögerung auftritt, wird die Zeitplanung um eine weitere Eingabeoption erweitert.
- Sie finden nun eine neue Zeile zu dem Thema Monitoring inklusive der Option „Verzögerungsgrund wählen“.
- Tragen Sie einen Grund ein, wird diese Verzögerung hinterlegt.