Antrag prüfen und einreichen: Unterschied zwischen den Versionen
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= Vollzähligkeitsprüfung = | = Vollzähligkeitsprüfung = | ||
Über den Button '''„Antrag prüfen und einreichen“''' starten Sie die '''Vollzähligkeitsprüfung''' Ihres Antrags. | Über den Button '''„Antrag prüfen und einreichen“''' starten Sie die '''Vollzähligkeitsprüfung''' Ihres Antrags. | ||
| − | [[Datei:Antrag einreichen.png|alternativtext=Button "Antrag prüfen und einreichen" | + | [[Datei:Antrag einreichen.png|alternativtext=Button "Antrag prüfen und einreichen"|mini|Antrag prüfen und einreichen]] |
Dabei prüft das System, ob in allen '''Pflichtordnern''' der '''Vorhabens- und Antragsdokumente''' (z. B. ''A01 Erläuterungsbericht'') mindestens ein Dokument vorhanden ist. | Dabei prüft das System, ob in allen '''Pflichtordnern''' der '''Vorhabens- und Antragsdokumente''' (z. B. ''A01 Erläuterungsbericht'') mindestens ein Dokument vorhanden ist. | ||
| − | Ordner, die in der Ordnerstruktur als '''„optional“''' gekennzeichnet sind, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.<blockquote>'''Hinweis:''' | + | Ordner, die in der Ordnerstruktur als '''„optional“''' gekennzeichnet sind, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.<blockquote>'''Hinweis:''' Das Prüfmodul führt '''keine inhaltliche Prüfung''' der hochgeladenen Dokumente durch. Eine solche Funktion ist derzeit in Vorbereitung.</blockquote>Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag '''vollzählig''' ist oder '''Dokumente fehlen'''. |
| − | |||
| − | Das Prüfmodul führt '''keine inhaltliche Prüfung''' der hochgeladenen Dokumente durch. | ||
| − | |||
| − | Eine solche Funktion ist derzeit in Vorbereitung.</blockquote>Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag '''vollzählig''' ist oder '''Dokumente fehlen'''. | ||
---- | ---- | ||
Aktuelle Version vom 1. Dezember 2025, 11:19 Uhr
Vollzähligkeitsprüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Über den Button „Antrag prüfen und einreichen“ starten Sie die Vollzähligkeitsprüfung Ihres Antrags.
Dabei prüft das System, ob in allen Pflichtordnern der Vorhabens- und Antragsdokumente (z. B. A01 Erläuterungsbericht) mindestens ein Dokument vorhanden ist.
Ordner, die in der Ordnerstruktur als „optional“ gekennzeichnet sind, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.
Hinweis: Das Prüfmodul führt keine inhaltliche Prüfung der hochgeladenen Dokumente durch. Eine solche Funktion ist derzeit in Vorbereitung.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag vollzählig ist oder Dokumente fehlen.
Antrag einreichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unabhängig vom Ergebnis können Sie anschließend entscheiden, ob Sie den Antrag einreichen möchten.
Wenn Sie auf „Antrag einreichen“ klicken, wird der Antrag an die zuständige Behörde übermittelt.
Der Antrag enthält:
- die vollständigen Stammdaten des Antrags
- alle Vorhabens- und Antragsdokumente (sowohl antragsspezifische als auch aus dem Vorhaben geteilte)
Eingereichten Antrag anzeigen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach erfolgreicher Einreichung erhält der Antrag den Status „Eingereicht“.
Dieser Status wird sowohl in der Detailansicht als auch in der Antragsübersicht angezeigt.
Die Inhalte des Antrags – also seine Stammdaten sowie die Vorhabens- und Antragsdokumente – können anschließend nicht mehr bearbeitet werden, da der Antrag bereits eingereicht wurde.
Sie können die Aufgaben und die Zeitplanung des Antrags auch nach der Einreichung bearbeiten. Diese Bereiche können Sie optional nutzen, um weitere Schritte und Termine nach der Antragstellung festzuhalten.
Auch die weiteren Dokumentenordner – außerhalb der eingereichten Vorhaben- und Antragsdokumenten – stehen Ihnen weiterhin zur Bearbeitung zur Verfügung.